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Kersten / Bühling, Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
Kersten / Bühling, Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit , Die große Mustersammlung, die in keinem Notariat fehlen darf. Am besten stets in aktueller Auflage! Das Buch bietet flächendeckende Erläuterungen und Arbeitshilfen in Form von Mustertexten für das gesamte Tätigkeitsspektrum des Notariats. Es erfasst sowohl die Standardfälle des täglichen Bedarfs als auch seltene Sonderprobleme in Ausnahmesituationen. Seit mehr als 115 Jahren ist der Kersten/Bühling der verlässliche und erste Ratgeber zu allen Fragen des Verfahrens im Notariat sowie der Gestaltung von Verträgen, Testamenten, Vollzugsschreiben u.v.m. Das Buch richtet sich vornehmlich an Notarinnen und Notare, wird dabei aber auch vielfach von deren Mitarbeitenden in der täglichen Praxis verwendet. Zudem ist es sowohl in der der Anwaltschaft als auch bei Gericht eine geschätzte Arbeitshilfe. Neu in der 27. Auflage u.a.: Neufassung des gesamten Abschnitts zum Erbrecht Umfängliche Neubearbeitung des Abschnitts zum Personengesellschaftsrecht mit Blick auf die neue Rechtslage ab 01.01.2024 durch das MoPeG Vertiefung und Konkretisierung des Kapitels zum Elektronischen Urkundenarchiv Eingearbeitet sind u.a. folgende gesetzgeberische Neuerungen: - Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts - Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und dessen Ergänzung (DiREG) - Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts - Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) - Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes - Gestiegene Anforderungen an die geldwäscherechtlichen Prüfungs- und Dokumentationspflichten - Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsrechts (KöMoG) - Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften Aus dem Inhalt: Notariatsverfassung, Notariatsverfahrensrecht, Beurkundungen aus dem Bürgerlichen Recht (Schuldverhältnisse, Sicherungsgeschäfte, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht) und Beurkundungen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht Zu jeder Lage, in jedem Fall die Basis für den richtigen Schriftsatz. Das bietet der Kersten/Bühling dem Notariat seit Generationen mit größter Verlässlichkeit. Die grundlegenden Erläuterungen weisen auf mögliche Problemlagen hin, die berücksichtigt und ggf. vertieft behandelt werden müssen. Die Formulartexte haben in der Vergangenheit bereits als Vorlage für unzählige Immobilienkaufverträge, Testamente, Unternehmensgründungen etc. gedient und werden es in Zukunft tun. Herausgeber: Prof. Dr. Jan Eickelberg (†), LL.M., Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Sebastian Herrler, Notar in München Aus den Besprechungen der Vorauflage: „Eine Kaufempfehlung auszusprechen ist überflüssig - schließlich versteht sich die Bestellung jeder Neuauflage des » Kersten/Bühling « von selbst. Auch für die Neuauflage gilt: Auf ein Widerrufsrecht bei Online-Bestellung hätte getrost verzichtet werden können - kein Käufer wird den Erwerb bereut haben!" Notar Ralf Rebhan, Cadolzburg. , DNotZ 2020, 78 zur 4. Auflage „Wenn ein Buch der Gestaltungsliteratur das Prädikat »Klassiker« verdient, ist dies ohne Zweifel der Kersten/Bühling . […] Au , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 27. Auflage, Erscheinungsjahr: 20221222, Produktform: Leinen, Redaktion: Eickelberg, Jan~Herrler, Sebastian, Auflage: 23027, Auflage/Ausgabe: 27. Auflage, Keyword: Notar, Fachschema: Erbrecht~Familienrecht~Formblatt~Formular~Freiwillige Gerichtsbarkeit~Gesellschaftsrecht~Kaufrecht~Mietrecht~Recht~Advokat~Jurist / Rechtsanwalt~Rechtsanwalt - Rechtsbeistand~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Zivilrecht, Code Civil~Anwaltschaft, Anwälte~Rechtssysteme: Zivilprozessrecht~Gesellschaftsrecht~Familienrecht~Wohnraum- und Mietrecht~Erbrecht~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Kaufrecht, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XCV, Seitenanzahl: 3435, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Heymanns Verlag GmbH, Verlag: Heymanns Verlag GmbH, Verlag: Carl Heymanns Verlag, Länge: 248, Breite: 181, Höhe: 77, Gewicht: 2382, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 6838308, Vorgänger EAN: 9783452290083 9783452282828 9783452279019 9783452272782 9783452263407, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0020, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 329.00 € | Versand*: 0 € -
Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat versichern? Anspruchsvoraussetzungen und Wechselprozeduren
Die Wahl der privaten Krankenversicherung (PKV) ist für die meisten Versicherten eine Entscheidung fürs Leben: Wer die gesetzliche Krankenkasse (GKV) einmal verlassen hat, kommt nicht so leicht wieder hinein. Ab dem 55. Geburtstag ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse für privat Versicherte, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ausgeschlossen. Soll ich mich trotzdem privat krankenversichern? Wir sagen, für wen das sinnvoll ist, und in welchen Ausnahmefällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €
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Wie hoch ist der Zuschuss der Rentenversicherung zur freiwilligen Krankenversicherung?
Wie hoch ist der Zuschuss der Rentenversicherung zur freiwilligen Krankenversicherung? Der Zuschuss beträgt in der Regel die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung. Aktuell liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6%, sodass der Zuschuss in der Regel 7,3% beträgt. Dieser Zuschuss wird direkt an die Krankenkasse gezahlt und mindert somit die Beitragslast des Versicherten. Es ist jedoch zu beachten, dass der Zuschuss nur gewährt wird, wenn der Versicherte rentenversicherungspflichtig ist und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
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Sind Kinder in der freiwilligen Krankenversicherung mitversichert?
Sind Kinder in der freiwilligen Krankenversicherung mitversichert? Kinder können in der freiwilligen Krankenversicherung in der Regel nur mitversichert werden, wenn beide Elternteile ebenfalls versichert sind. In diesem Fall können Kinder bis zu einem bestimmten Alter kostenlos in der Krankenversicherung der Eltern mitversichert werden. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Altersgrenzen bei der jeweiligen Krankenversicherung zu erfragen. Alternativ können Eltern auch eine separate Krankenversicherung für ihre Kinder abschließen.
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Wer zahlt die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung?
Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung werden in der Regel vom Versicherten selbst gezahlt. Das bedeutet, dass Personen, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, die Beiträge aus eigener Tasche finanzieren müssen. Arbeitgeber beteiligen sich in der Regel nicht an den Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung, da diese nur für Pflichtversicherte verpflichtend sind. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten und dem gewählten Leistungsumfang. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, Zuschüsse oder Beihilfen zu den Beiträgen zu erhalten, beispielsweise für Geringverdiener oder Selbstständige.
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Wie hoch sind die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung?
Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung können je nach Krankenkasse und individueller Situation variieren. Sie richten sich in der Regel nach dem Einkommen des Versicherten und werden als prozentualer Anteil des Bruttoeinkommens berechnet. Zudem spielen Faktoren wie das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und eventuelle Zusatzleistungen eine Rolle bei der Beitragshöhe. Es gibt auch Mindest- und Höchstbeiträge, die gesetzlich festgelegt sind. Um genaue Informationen zu den Beiträgen zu erhalten, empfiehlt es sich, direkt bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen oder sich von einem Versicherungsberater beraten zu lassen.
Ähnliche Suchbegriffe für Freiwilligen:
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Wie hoch ist der Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung?
Wie hoch der Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt das Einkommen eine Rolle, da der Zuschuss einkommensabhängig ist. Zudem gibt es unterschiedliche Höchstgrenzen für den Zuschuss, die je nach Versicherungsart variieren können. Auch die Art der Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, beeinflusst die Höhe des Zuschusses. Es ist daher ratsam, sich bei der Krankenkasse oder dem Versicherungsunternehmen über die genauen Bedingungen und Höchstbeträge zu informieren.
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Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung?
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung? Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 50% des Beitrags zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers zu leisten, maximal jedoch in Höhe des hälftigen durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Dieser Zuschuss wird direkt an die Krankenkasse gezahlt. Bei einer freiwilligen Krankenversicherung übernimmt der Arbeitgeber also einen Teil der Kosten, um die Versicherung des Arbeitnehmers zu unterstützen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die genauen Regelungen und Beträge informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Wie berechnet sich der Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung?
Der Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich in der Regel auf Basis des Einkommens des Versicherten. Dabei wird ein prozentualer Beitragssatz auf das Einkommen angewendet. Dieser Beitragssatz kann je nach Krankenkasse variieren. Zudem gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Einkommen für die Berechnung herangezogen wird. Selbstständige und freiwillig Versicherte müssen ihren Beitrag selbst tragen, da sie nicht über ihren Arbeitgeber versichert sind. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Mindestbeitrag zu zahlen, wenn das Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt.
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Was kostet ein Kind in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung?
Was kostet ein Kind in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung? Die Kosten für ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen der Eltern. In der Regel müssen Eltern für ihre Kinder einen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen, der sich nach dem Einkommen richtet. Es gibt jedoch auch Familienversicherungen, bei denen Kinder kostenfrei mitversichert sind, solange die Eltern Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Es ist daher empfehlenswert, sich bei der jeweiligen Krankenkasse über die genauen Kosten und Bedingungen zu informieren.
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